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Geimpft, getestet, genesen? Diese Rechte und Pflichten haben Arbeitgeber, Betriebsräte und Beschäftigte in Bayern nach den Änderungen am Infektionsschutzgesetz.
Foto: iStock.com/RomoloTavani
29. November 202129. November 2021
Ab 24. November gelten die Änderungen am Infektionsschutzgesetz, auch zur bundesweiten 3G-Regelung in den Betrieben:
Arbeitgeber dürfen den Impf- und Genesenenstatus der Beschäftigten erfassen.
Ungeimpfte müssen täglich einen aktuellen Test nachweisen (Schnelltest gilt 24 Stunden, PCR-Test 48 Stunden).
Die Kosten für die Tests müssen die Beschäftigten tragen (Ausnahme: 1 Bürgertest pro Woche).
Arbeitgeber können wöchentlich zwei Selbsttests unter Aufsicht und mit Dokumentation anbieten (würde als 3G-Nachweis reichen), müssen es aber nicht.
Die Beschäftigten sind selbst verantwortlich für ihren 3G-Nachweis. Sie müssen dafür also auch prinzipiell ihre eigene Zeit aufwenden.