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Die aktuelle Hochwasserlage trifft die Menschen hart. In den betroffenen Gebieten leben IG Metall Mitglieder. Es ist insofern davon auszugehen, dass Mitglieder davon betroffen sind bzw. sein werden. Die Satzung der IG Metall sieht für derart außergewöhnliche Fälle eine Notfallunterstützung vor.
IG Metall München
3. Juni 20243. Juni 2024
Die aktuelle Hochwasserlage trifft die Menschen hart. In den betroffenen Gebieten leben IG Metall Mitglieder. Es ist insofern davon auszugehen, dass Mitglieder davon betroffen sind bzw. sein werden.
Die Satzung der IG Metall sieht für derart außergewöhnliche Fälle eine Notfallunterstützung (§ 28) vor. 2017 wurde vom Vorstand eine Notfallunterstützung für von Naturkatastrophen betroffen Mitglieder beschlossen.
Es wird eine Soforthilfe für besonders betroffene Mitglieder in Höhe einer Einmalzahlung festgelegt.
500 EUR bei einer nachgewiesenen Sachschadenshöhe von über 5.000 EUR,
750 EUR bei einer nachgewiesenen Sachschadenshöhe von über 10.000 EUR und
1.000 EUR bei einer nachgewiesenen Sachschadenshöhe von über 20.000 EUR
Die Soforthilfe gilt nur für Schäden am Wohnraum/-gebäude (nicht für Nebengebäude, Gartenanlagen oder Autos etc.). Die Sachschadenshöhe ist in der jeweiligen Geschäftsstelle nachzuweisen. Eine entsprechende Verfahrensanleitung ist im Anhang zu finden.
Der Ortsvorstand hat gemäß § 28 Ziffer 1 nach Prüfung der Mitgliedsdauer und der satzungsgemäßen Beitragsleistung über den Antrag zu entscheiden. Anträge sind - gerechnet ab dem Schadenstag - innerhalb von 3 Monaten in der Geschäftsstelle einzureichen.
Die direkt von der Naturkatastrophe betroffenen Mitglieder im Sinne der Ziffer 1 erhalten auf Wunsch - ebenfalls unter Bezug auf § 28 der Satzung - eine Beitragsermäßigung bis zu 12 Monaten auf monatlich 3 EUR gemäß § 5 der neuen Satzung.