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Im Juli erhalten Beschäftigte der Metall- und Elektroindustrie erstmals das tarifliche Zusatzgeld ausbezahlt. Für 2020 können sie zwischen Zeit und Geld wählen.
IGM
19. Juli 201919. Juli 2019
Jetzt macht sich der historische Tarifabschluss von 2018 ordentlich auf dem Konto bemerkbar. Wenn Betriebsrat und Arbeitgeber nichts anderes im Betrieb vereinbart haben, erhalten Beschäftigte am 31. Juli ein doppeltes Extra: den Tariflichen Zusatzbeitrag von einmalig 400 Euro sowie das Tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG) in Höhe von 27,5 Prozent eines Monatsverdienstes.
Bis zum 31. Oktober haben sie außerdem die Wahloption: Beschäftigte können sich entscheiden, ob sie statt des Tariflichen Zusatzgelds im kommenden Jahr lieber 8 Tage extra frei haben wollen. Das rechnet sich: Beschäftigte erhalten mit der Wahl der Freizeit-Option rechnerisch zwei Tage mehr als das tarifliche Zusatzgeld wert ist. Und: Der Tarifliche Zusatzbeitrag als Auszahlung bleibt erhalten.
IG Metall Bayern
8 Tage extra frei: So geht's
Wer darf:
3-Schicht- und Nachtschicht-Beschäftigte
- Voraussetzung: Betriebszugehörigkeit 5 Jahre, letzte 3 Jahre in Drei-Schicht oder Nachtschicht
- wiederholbar
Wechselschicht-Beschäftigte
- Voraussetzung: Betriebszugehörigkeit 7 Jahre, 5 Jahre in Schicht
- wiederholbar
Eltern
- Voraussetzung: Betriebszugehörigkeit 2 Jahre; Kind bis zur Vollendung des 8.Lebensjahres im eigenen Haushalt
- 2 Mal pro Kind
Pflegende:
- Voraussetzung: Betriebszugehörigkeit 2 Jahre
- 2 Mal pro zu pflegendem Angehörigen ersten Grades (ab Pflegegrad 1)
- Ausnahme Akutpflege: Ankündigungsfrist 10 Tage, freie Tage ab Folgemonat möglich; im Anschluss an Pflegezeit nach § 2 Abs. 1 Pflege ZG
Der Antrag:
IG Metall-Mitglieder müssen ihren Antrag für die 8 zusätzlichen freien Tage im Jahr 2020 bis zum 31. Oktober für das Folgejahr stellen - am besten schriftlich.
Eine Checkliste und einen Musterantrag findest Du im Download-Bereich. Oft gibt es jedoch auch betriebliche Antragsformulare. Hier hilft Dir Dein IG Metall-Betriebsrat gerne weiter.
Gib Deinem Betriebsrat sicherheitshalber auch eine Kopie Deines Antrags.
Nähere Infos:
Betriebliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat können von der grundsätzlichen Regelung abweichen (z.B. durch eine Ausweitung der Anspruchsberechtigungen auf weitere Beschäftigte). Informiere Dich deshalb bei Deinem Betriebsrat vor Ort. Nähere Informationen zu Deinen Rechten erhältst Du auch bei Deiner IG Metall-Geschäftsstelle vor Ort.