Probleme bei der ERA-Umsetzung
Ärger mit ERA bei EADS

Mit einem Flugblatt hat die IG Metall bei EADS in Manching auf die aktuellen Probleme bei der ERA-Umsetzung aufmerksam gemacht:


Ein Großteil der Beschäftigten wurde zu niedrig eingruppiert. Gute Arbeit ist nichts wert. Hier wird leichtfertig der Betriebsfrieden aufs Spiel gesetzt! Das Vorgehen des Arbeitgebers entspricht nicht dem Tarifvertrag.

Mit dem einheitlichen Entgeltrahmenabkommen (ERA) wurde ein modernes und flexibles, gemeinsames Entgeltsystem für Arbeiter und Angestellte geschaffen. Viele Betriebe versuchen jedoch die Einführung von ERA als Kostensenkungsprogramm zu missbrauchen: So wurden bei den vorläufigen Ersteingruppierungen ein Großteil der Beschäftigten bei EADS in Manching zu niedrig eingruppiert. „Von Wertschätzung keine Spur“, ärgert sich der IG Metall-Vertrauenskörperleiter bei EADS, Thomas Pretzl über die Eingruppierungsvorstellungen des Arbeitgebers.

EADS_Stiedl_06.06.2008

Bernhard Stiedl, 2. Bevollmächtigter
der IGM Ingolstadt bei der Toraktion
Flugblattverteilung vor dem Tor

Das Flugblatt der IG Metall bei EADS spricht von einem „Vertrauensmissbrauch, der seinesgleichen sucht“. Und das in einer Zeit, in der die Kolleginnen und Kollegen enormen Belastungen ausgesetzt sind. Die Hallen sind voll, die Personallinie zu niedrig. Den Kolleginnen und Kollegen geht das an die Substanz.

Die Ersteingruppierung nach dem Entgeltrahmentarifvertrag erfolgt anhand einer Aufgabenbeschreibung, die alle übertragenen Arbeitsinhalte in ganzheitlicher Betrachtung umfassen muss. Diese Neueingruppierung, unabhängig, ob sie richtig ist oder nicht, nimmt ausschließlich der Arbeitgeber vor. Die Aufgabenbeschreibung ist der Schlüssel zur Eingruppierung. Der Arbeitgeber versucht, durch eine Reduzierung der Arbeitsinhalte, zum Beispiel unpräzise und unvollständige Aufgabenbeschreibungen, die Eingruppierungen zu drücken. Die vom Arbeitgeber erstellten Aufgabenbeschreibungen wurden nicht mit dem Betriebsrat und der IG Metall beraten oder vereinbart!

„Nach den tariflichen Regelungen muss die konkret übertragende Arbeitsaufgabe der Beschäftigten bewertet und auch bezahlt werden“, forderte Zweite Bevollmächtigte der IG Metall Ingolstadt, Bernhard Stiedl. Er warft EADS „glatten Vertragsbruch“ vor: „EADS hält sich nicht an den Entgeltrahmentarifvertrag und ordnet die Beschäftigten so zu, wie es gerade passt.“ Die meisten Aufgabenbeschreibungen seien einfach von abstrakten Orientierungsbeispielen abgeschrieben worden. „Dieses Vorgehen entspricht nicht dem Tarifvertrag“.

Wie geht es weiter?

Fragen der Gestaltung von Arbeits-, Entgelt- und Leistungsbedingungen waren immer schon Machtfragen im Betrieb. Der Entgeltrahmentarifvertrag sieht hiefür Beteiligungsrechte des Betriebsrates vor, die eine faire Anwendung des Tarifvertrages im Betrieb sichern sollen. „EADS versucht jedoch, den ERA nach Gutsherrenart einzuführen, dagegen wehren wir uns“, so Pretzl.

EADS_Flugblattverteilung_06.06.2008

Flugblattverteilung vor dem Tor

Der Betriebsrat bei EADS in Manching wird jetzt Aufgabenbeschreibung und Eingruppierung prüfen. „Das Ziel des Betriebsrates ist jedoch, den Entgeltrahmentarifvertrag im Sinn der Beschäftigten zu gestalten. Wir werden nicht zulassen, dass die ERA-Einführung zu Entgeltkürzungen missbraucht wird. Dies währe keine sachgerechte Umsetzung des Entgeltrahmentarifvertrages“, betonte Pretzl.

Entspricht die Aufgabenbeschreibung und/oder die Eingruppierung nach Auffassung des Betriebsrates nicht dem Tarifvertrag, wird er innerhalb von acht Wochen unter Angabe der für richtig gehaltenen Entgeltgruppe widersprechen. Anschließend befasst sich damit die „paritätische Kommission“. Sie besteht aus mindestens vier Mitgliedern, die je zur Hälfte vom Betriebsrat und vom Arbeitgeber benannt werden. Die Kommission versucht eine Einigung auf betrieblicher Ebene herbeizuführen. Kommt die Paritätische Kommission zu keiner Einigung, so entscheidet die tarifliche Schlichtungsstelle endgültig. Diese hat einen unparteiischen Vorsitzenden und je zwei Beisitzer. In der tariflichen Schlichtungsstelle werden die Arbeitnehmer durch die IG Metall vertreten, der Arbeitgeber durch den Arbeitgeberverband. Den Betriebsparteien oder dem betroffenem Arbeitnehmer steht gegen die Entscheidung der tariflichen Schlichtungsstelle innerhalb von zwei Wochen ab Mitteilung der Entscheidung der Rechtsweg nur im Hinblick auf Verfahrensfehler oder grobe Verkennung der tariflichen Eingruppierungsgrundsätze offen.

„Wenn EADS bei dieser Haltung der ERA-Einführung bleibt, wird die IG Metall die Beschäftigten zu weiteren Aktionen aufrufen“, so Stiedl. „Kommt EADS nicht zur Besinnung und kommt es zu keinem betrieblichen Kompromiss, werden wir die Umsetzung des Entgeltrahmentarifvertrages notfalls bis zur tariflichen Schlichtungsstelle führen.“