Zehn Wochen und über 190.000 Warnstreikende hat es gebraucht. Am 22. November 2022 haben sich die IG Metall Bayern und der Arbeitgeberverband vbm auf einen neuen Tarifvertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten geeinigt!
Neuer Tarifvertrag in Bayern: Spürbare Entlastung

Handschlag auf den Tarifvertrag: Johann Horn und Angelique Renkhoff-Mücke. Foto: Werner Bachmeier
Steuerfreie Inflationsprämie
Die Höhe von 3000 Euro wird voll ausgeschöpft! 1500 Euro werden spätestens zum 1. März 2023 fällig, weitere 1500 Euro spätestens zum 1. März 2024. (Azubis erhalten jeweils 550 Euro.) Per freiwilliger Betriebsvereinbarung kann die Prämie zu einem anderen Zeitpunkt gezahlt werden. Mindestens 750 Euro (Azubis 275 Euro) muss es aber mit der Januarabrechnung 2023 geben. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Prämie anteilig – mindestens 400 Euro.
Entgelte und Auszubildendenvergütungen
Sie steigen um 5,2 Prozent ab Juni 2023 und 3,3 Prozent ab Mai 2024.
Tarifliches Zusatzgeld
Von knapp 400 auf über 600 Euro steigt der T-ZUG B für die Laufzeit. Aus wirtschaftlichen Gründen kann die Auszahlung automatisch um bis zu sechs Monate verschoben werden.
Transformationsgeld
Das Transformationsgeld bleibt in einer Höhe von 18,4 Prozent eines Monatsentgelts.
Energienotfallklausel
Beantragen Betriebe eine Abweichung aufgrund Energieengpässen, insbesondere bei der Ausrufung der Notfallstufe des Notfallplans Gas, suchen IG Metall, vbm und Betriebsparteien nach Lösungen.

Vernunft hat gesiegt
Diese Tarifrunde stand bis ganz am Ende auf der Kippe. Erst als die Arbeitgeber unsere massiven Warnstreiks spürten und realisierten, dass wir notfalls noch länger streiken, lenkten sie endlich ein. Am Ende hat die Vernunft gesiegt. Wir bekommen jetzt eine Tabellenerhöhung und eine spürbare Entlastung für die Beschäftigten, die sich die Unternehmen auch leisten können. Damit stärken wir zugleich Kaufkraft und Konjunktur.
Auch die 3000 Euro Inflationsausgleichsprämie mussten wir uns erst in der Tarifrunde erkämpfen. Dieses Geld zahlt nicht der Staat, sondern zahlen die Arbeitgeber. Es hilft besonders den unteren Entgeltgruppen.
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