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Deine neuen Ansprüche auf mehr Zeit!

Die IG Metall-Mitglieder der Metall- und Elektroindustrie haben sich neue Rechte auf mehr Zeit erstritten: die Wahloption 8 Tage frei und die verkürzte Vollzeit. So gelingt jetzt der Antrag.

18. Juli 201818. 7. 2018 |
Aktualisiert am 18. Juli 201818. 7. 2018


Verkürzte Vollzeit

Was ist das?

Ab 2019 haben IG Metall-Mitglieder einen tarifvertraglichen Anspruch auf verkürzte Vollzeit: Sie können ihre Arbeitszeit für bis zu zwei Jahre auf bis zu 28 Stunden pro Woche verringern. Das Entgelt reduziert sich entsprechend. Danach haben sie ein Rückkehrrecht in ihre alte Arbeitszeit.

Voraussetzung:

zwei Jahre Betriebszugehörigkeit und mindestens sechs Monate
Vollzeitarbeit, bevor der Antrag gestellt wird.
Der Arbeitgeber kann den Antrag auf verkürzte Vollzeit nur begründet ablehnen. Er kann sich
dabei auf die Einhaltung einer Quote berufen. Im Fall einer Ablehnung soll mit dem Betriebsrat
nach einer Lösung gesucht werden. Der Arbeitgeber muss den Antragsteller rechtzeitig über seine Entscheidung informieren.

So geht das!

Nur IG Metall-Mitglieder haben einen Rechtsanspruch auf die Leistungen des Tarifvertrags. Sie müssen die verkürzte Vollzeit sechs Monate vor dem angestrebten Beginn schriftlich beim Arbeitgeber beantragen. Beginnen kann die verkürzte Vollzeit zum ersten Tag eines Quartals. Wer zum 30. September einen Antrag (einen Musterantrag findest Du hier) stellt, kann die verkürzte Vollzeit am 1. April beginnen.

Arbeitgeber und Betriebsrat können vor Ort einzelne Regelungen des Tarifvertrags anpassen (z.B. Fristen, Stichtage, Beginn der verkürzten Vollzeit). Informiere Dich deshalb bei Deiner IG Metall im Betrieb.

Der Antrag muss enthalten:

  • die gewünschte Wochenarbeitszeit (weniger als 35 Stunden, mindestens
  • aber 28 Stunden/Woche)
  • die gewünschte Dauer (6 bis 24 Monate)
  • die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit (pro Wochentag)

 

Wahloption 8 Tage frei

Was ist das?

Wer in Schicht arbeitet, Kinder hat oder Angehörige pflegt, kann als IG Metall-Mitglied ab 2019 jährlich wählen: zwischen dem tariflichen Zusatzgeld (T-ZUG) und acht zusätzlich bezahlten freien Tagen. Für diese Beschäftigten gilt's:

  • 3-Schicht und Nachtschicht
    • Voraussetzung: Betriebszugehörigkeit fünf Jahre, letzte drei Jahre in Drei-Schicht oder Nachtschicht
    • wiederholbar
  • Wechselschicht
    •  Voraussetzung in 2019: Betriebszugehörigkeit 15 Jahre, 10 Jahre in Schicht
    • ab 2020: Betriebszugehörigkeit 7 Jahre, 5 Jahre in Schicht
    • wiederholbar
  • Eltern
    • Voraussetzung: Betriebszugehörigkeit 2 Jahre
    • 2 x pro Kind (bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres) im eigenen Haushalt
  • Pflegende
    • Voraussetzung: Betriebszugehörigkeit 2 Jahre
    • 2x pro zu pflegendem Angehörigen ersten Grades
    • ab Pflegegrad 1
  • Akutpflegende
    • Voraussetzung: Betriebszugehörigkeit 2 Jahre
    • Ankündigungsfrist 10 Tage, freie Tage ab Folgemonat möglich
    • im Anschluss an Pflegezeit nach §2 Abs. 1 Pflege 7G

Arbeitgeber und Betriebsrat können vor Ort einzelne Regelungen des Tarifvertrags anpassen (z.B. Ausweitung der Wahloption auf weitere Beschäftigte)

So geht das!

Nur IG Metall-Mitglieder haben einen Rechtsanspruch auf die Leistungen des Tarifvertrags. Sie müssen ihren Antrag für die acht zusätzlichen freien Tage jährlich bis zum 31. Oktober für das Folgejahr stellen – am besten schriftlich. Bei der Akutpflege beträgt die Ankündigungsfrist nur 10 Tage. Gib eine Kopie des Antrags (einen Musterantrag findest Du hier) sicherheitshalber Deinem Betriebsrat!

 

Deine neuen Ansprueche auf mehr Zeit