In Kapitalgesellschaften mit regelmäßig mehr als 500 Arbeitnehmer*innen kann die Belegschaft in der Regel ein Drittel der Mitglieder des Aufsichtsrats bestimmen. Dazu stehen alle fünf Jahre die Aufsichtsratswahlen an: Betriebliche Wahlvorstände und der zentrale Wahlvorstand müssen die Durchführung der Wahl koordinieren und sollten möglichst viele Fragestellungen mit dem Unternehmen bereits im Vorfeld ausräumen, um Fehlerquellen und damit auch Anfechtungen zu vermeiden. Ein Schwerpunkt des Seminars liegt darauf, die Grundlagen der Wählerliste und des passiven Wahlrechts zu erarbeiten. Wir erläutern ausführlich, wer wählen darf, wer wählbar ist und wie leitende Angestellte gegen andere Führungskräfte abzugrenzen sind. Das Seminar bietet einen Einstieg für Wahlvorstände, die das erste Mal eine Aufsichtsratswahl organisieren müssen sowie eine Übersicht über Neuerungen in der Rechtsprechung für erfahrene Wahlvorstände.
gesetzliche Grundlagen im DrittelbG und der Wahlordnung
wählen und zählen - Zurechnung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus Tochtergesellschaften
Unternehmensmitteilung und Bildung der Wahlvorstände
Arbeit und Aufgaben(teilung) zwischen den Wahlvorständen
Erstellung der Wählerliste
aktives und passives Wahlrecht
Wahlausschreiben
Einreichung von Wahlvorschlägen
Durchführung der Wahl
Feststellung des Wahlergebnisses und Abschlussarbeiten
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Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
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Berlin | 21.05.2024 - 21.05.2024 | BO02124 | Verfügbar |