Alle fünf Jahre stehen die Aufsichtsratswahlen an. Betriebliche Wahlvorstände und der zentrale Wahlvorstand müssen die Durchführung der Wahl koordinieren und sollten möglichst viele Fragestellungen mit dem Unternehmen bereits im Vorfeld ausräumen, um Fehlerquellen und damit auch Anfechtungen zu vermeiden. Das Seminar richtet sich an Wahlvorstände aus Unternehmen, die regelmäßig mehr als 2.000 Arbeitnehmer*innen in Deutschland beschäftigen. In diesen Kapitalgesellschaften haben die Arbeitnehmer*innen das Recht, die Hälfte der Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen. Neben betrieblichen Arbeitnehmervertreter: innen sowie einem leitenden Angestellten sind auch Gewerkschaftsvertreter*innen zu bestimmen. Das Seminar bietet einen Einstieg für Wahlvorstände, die das erste Mal eine Aufsichtsratswahl organisieren müssen, sowie eine Übersicht über Neuerungen in der Rechtsprechung für erfahrene Wahlvorstände.
gesetzliche Grundlagen im MitbestG und der Wahlordnung
Unternehmensmitteilung und Bildung der Wahlvorstände
Arbeit und Aufgaben(teilung) der Wahlvorstände
Erstellung der Wählerliste (unter besonderer Berücksichtigung des Begriffs des leitenden Angestellten)
aktives und passives Wahlrecht
Bekanntmachungen (Aushang und betriebsübliche Medien)
Art der Wahl
Wahlgänge und Wahlvorschläge
Durchführung der Urwahl
Feststellung des Wahlergebnisses und Abschlussarbeiten
Um einen Seminarplatz anzufragen kontaktiere bitte Deine Geschäftsstelle. Hier geht es zu der Geschäftsstellensuche.
Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
---|---|---|---|
Berlin | 22.05.2024 - 22.05.2024 | BS02124 | Verfügbar |